Nutzungsbedingungen

für den Talent Pool von LUNISA trust & match GmbH

1. Datenschutz

Der Datenschutz hat für uns einen sehr hohen Stellenwert und ist für uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen der DSGVO und anderen einschlägigen Gesetzen.

 

2. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingung gilt für die Nutzung des Talent Pools von LUNISA trust & match GmbH, welcher unter www.lunisa.de/talent-pool abrufbar ist. Hierbei handelt es sich um eine Plattform, auf der anonyme Bewerberprofile ohne Registrierung durch Webseitennutzer eingesehen und weitere Informationen über ein Kontaktformular durch anstellungswillige Unternehmer (nachstehend Kunde genannt) angefordert werden können. Die Nutzungsvereinbarung gilt zwischen der LUNISA trust & match GmbH, Industriestraße 2b, 97332 Volkach (nachstehend LUNISA genannt) und dem Kunden.

Entgegenstehenden allgemeinen Bedingungen des Kunden wird widersprochen.

 

3. Leistungen von LUNISA

LUNISA stellt Webseitennutzern anonyme Bewerberprofile unter www.lunisa.de/talent-pool zur Verfügung.

Verbindlich können Kunden über ein Kontaktformular weitere Informationen über Bewerberprofile bei LUNISA anfordern.

Nach Eingang einer Anfrage seitens eines interessierten Kunden, wird der angefragte Bewerber durch LUNISA kontaktiert und auf die Kundenanfrage aufmerksam gemacht. Im Rahmen dieses Schrittes, wird dem angefragten Bewerber der Name des anfragenden Unternehmens genannt. Der Bewerber hat somit die Möglichkeit, selbst darüber zu entscheiden, ob er dem Unternehmen seine Originalunterlagen zur Verfügung stellen lassen möchte bzw. ob seinerseits Interesse an dem anfragenden Unternehmen besteht.

Nachdem der Bewerber LUNISA sein Einverständnis zur Weiterleitung der Originalunterlagen an das anfragende Unternehmen gegeben hat, sendet LUNISA dem anfragenden Unternehmen die Originalunterlagen des Bewerbers zu. Bei Interesse hat der Kunde nun die Möglichkeit, den Bewerber kennenzulernen. Die Koordination von Vorstellungsgesprächen übernimmt LUNISA.

 

4. Vergütung

Schließt der Kunde mit einem Kandidaten von LUNISA einen Arbeitsvertrag oder schließt mit dem Kandidaten als Freelancer einen Werk- oder Dienstvertrag, so erhält LUNISA ein Vermittlungshonorar in Höhe von 5.000 €. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Schließt ein Dritter einen der in Absatz 1 genannten Verträge mit einem Kandidaten von LUNISA aufgrund von Unterlagen und Informationen, die der Kunde von LUNISA erhalten und die der Kunde entgegen Ziff. 8 dieser Vereinbarung weitergegeben hat, schuldet der Kunde gleichfalls das Vermittlungshonorar.

Die Pflicht zur Zahlung des Vermittlungshonorars wird durch den anderweiten Einsatz des Kandidaten nicht beeinflusst.

Etwaige Auslagen der Kandidaten für Vorstellungsgespräche bei dem Kunden, sind dem Kandidaten direkt vom Kunden zu erstatten.

 

5. Vorbewerbung

Hat sich ein von LUNISA vorgestellter Kandidat bereits unabhängig von der Vorstellung durch LUNISA direkt beim Kunden beworben, so unternimmt LUNISA bezüglich dieses Kandidaten keine weiteren Leistungen, wenn der Kunde dies unverzüglich anzeigt.

Der Kunde kann LUNISA jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Kandidaten weiterzuarbeiten. Kommt es nach einer solchen Weisung oder ohne, dass der Kunde eine unverzügliche Anzeige der Vorbewerbung gemacht hat zum Vertragsabschluss zwischen Kunde und Kandidat, schuldet der Kunde das volle Vermittlungshonorar gem. Ziff. 4.

 

6. Vertragsabschluss mit Bewerbern

Der Kunde ist verpflichtet, LUNISA unverzüglich über einen Vertragsabschluss zwischen ihm und einem von LUNISA vorgestellten Kandidaten oder über einen Vertragsschluss gem. Ziff. 4 Abs. 2 zu unterrichten.

 

7. Zahlung und Verzug

Der Anspruch auf das gem. Ziff. 4 vereinbarte Vermittlungshonorar entsteht, unabhängig vom tatsächlichen Beginn des Vertragsverhältnisses, mit Unterzeichnung des Vertrags- bzw. Arbeitsverhältnisses zwischen Kunde und Kandidat sofort.

LUNISA stellt über das Vermittlungshonorar eine Rechnung aus, die an den Kunden übermittelt wird und nach Erhalt sofort, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen ab Ausstellungsdatum der Rechnung, ohne Abzug zur Zahlung fällig ist; mit Verstreichenlassen dieser Zahlungsfrist tritt automatisch Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Für die Dauer des Verzugs ist LUNISA berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich bestimmten Höhe zu fordern.

 

8. Vertraulichkeit / Unterlagen

Die Parteien verpflichten sich, über Unterlagen und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Kandidaten im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, strenges Stillschweigen zu bewahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.

Zum Zwecke der Zusammenarbeit verarbeiten und speichern wir Ihre Firmenstammdaten sowie insbesondere auch Kommunikationsdaten sowie alle projektrelevanten Daten.

Die an den Kunden übermittelten Bewerberdaten werden unter folgenden Prämissen zur Verfügung gestellt:

  • Der Kunde sichert hiermit zu, dass die Bewerberdaten konform zu den Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung behandelt werden.
  • Eine Weitergabe an Dritte sowie das Vervielfältigen oder zweckfremde Verwenden für den eigenen Gebrauch ist nicht gestattet.
  • Die Bewerberdaten werden ausschließlich einem, an dem Bewerbungsprozess beteiligten, möglichst minimalen Mitarbeiterkreis offengelegt.
  • Die Unterlagen abgelehnter bzw. nicht in die nähere Betrachtung fallender Bewerber sind durch den Kunden unverzüglich zu vernichten. Auf Aufforderung von LUNISA muss der Kunde diese Vernichtung schriftlich bestätigen.

Für die Einhaltung dieser Regelungen zeichnet der Kunde verantwortlich, LUNISA übernimmt bis zur Übergabe der Bewerberdaten an den Kunden die Haftung für den datenschutzkonformen Umgang und die Datenverarbeitung.

 

9. Haftung, Ausschluss von Garantien, Freistellung für AGG-Verstöße

Die von LUNISA gemachten Angaben zu einem Kandidaten beruhen auf den durch den Kandidaten selbst erteilten Informationen bzw. auf Informationen durch Dritte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann LUNISA daher nicht übernehmen.

LUNISA übernimmt keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Kandidat die vom Auftraggeber gesetzten Erwartungen oder Anforderungen an die Stelle erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Eine Gewährleistung für die Arbeit des vermittelten Kandidaten ist ausgeschlossen.

Im Übrigen richtet sich die Haftung von LUNISA nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei fahrlässig verursachten Schäden haftet LUNISA nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt nicht für Körperschäden/Todesfälle. Eine Haftung von LUNISA für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Soweit LUNISA aufgrund vom Kunden zu vertretender Verstöße gegen das AGG von einem Kandidaten in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde LUNISA diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen inklusive Rechtsverfolgungskosten frei.

 

10. Vertragsbeendigung, Kündigung

Das Vertragsverhältnis ist seitens LUNISA mit der Übermittlung der Bewerberdaten erfüllt. Weitere Tätigkeiten werden seitens LUNISA unverbindlich und als Serviceleistung in einem Gefälligkeitsverhältnis erbracht.

Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Schriftform (postalisch oder per E-Mail).

Eine Kündigung des Kunden hat bei LUNISA keinen Verlust des – ggf. erst nach Vertragsende entstehenden – Anspruchs auf das Vermittlungshonorar zur Folge. Kommt es später als 12 Monate nach der Kündigung durch den Kunden zum Vertragsschluss gem. Ziff. 4, steht LUNISA nur die Hälfte des Vermittlungshonorars zu, kommt es später als 24 Monate nach der Kündigung durch den Kunden zum Vertragsschluss gem. Ziff. 4, steht LUNISA kein Vermittlungshonorar zu.

 

11. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.

Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien sind in der Nutzungsvereinbarung schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Würzburg, Erfüllungsort ist Volkach.